Dienstag, 20. November 2012

#JedenTageinAntrag - P032-P132 Trennung von Staat und Religion für das Wahlprogramm (Wahlprogramm)

Heute beschäftige ich mich mal mit den P032-P132 beide beschäftigen sich mit der Trennung von Staat und Kirche. Das wir vom Grundsatz her Laszitisch sind ist mir schon öfter aufgefallen und unterscheiden uns darin schon von vielen anderen in Deutschland.

Beschäftigen wir uns also mit diesen Anträgen.
P032 ist zwar relativ kurz gehalten, aber doch sehr radikal. Es gibt daher Punkte, die ich kritisch sehe, andere aber nicht. Da alle modular abgestimmt werden, kann das jeder für sich selbst bewerten.

P032 Trennung von Staat und Kirche (Wahlprogramm)
Den Anfangstext stelle ich mal so rein als Zitat.
 Die Piratenpartei setzt sich für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. In einer solchen Gesellschaft muss sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit der Wahl des persönlichen Glaubens und das Recht auf freie Ausübung der eigenen Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse der pluralistischen Gesellschaft ist Aufgabe des Staates, diese Religionsfreiheit zu garantieren.
 P132 Positionspapier zur Trennung von Staat und Religion für das Wahlprogramm (Wahlprogramm)


Thesen der Piratenpartei Deutschland zur Trennung von Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland

Diese Thesen ergänzen das Grundsatzprogramm um konkrete Positionen und Forderungen.

Grundlagen

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
 Man erkennt daran schon einen Unterschied.
Die macher des Konkurenzantrages haben sich da schon mehr Gedanken gemacht.
Daher veergleichen nun beide weiter, in den entsprechenden Modulen

Zu P032

Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben
Im Grundgesetz der Bundesrepublik, in den Landesverfassungen sowie sämtlichen weiteren Gesetzen und Verordnungen haben alle Gottesbezüge zu unterbleiben. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität sind religiöse Symbole aus staatlichen Gebäuden zu entfernen. Auch sind staatliche Gebäude und Einrichtungen bei Neuerrichtung nicht "einzusegnen". Die grundsätzliche Eidesformel ist neutral zu fassen. Der Eidablegende kann dem Eid eine persönlich gewählte religöse Bekräftigung anhängen.

Gleichbehandlung der Kirchen mit anderen Organisationen
Der Sonderstatus einzelner Glaubensgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts ist zu beenden, die Glaubensgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Bis diese Umstrukturierung vollzogen ist, soll die Austrittserklärung gebührenfrei und formlos als einseitige Willenserklärung gegenüber dem Standesamt, dem Amtsgericht oder der Religionsgemeinschaft möglich sein. Da keine Staatskirche existiert, sind Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.

Im Konkurenzantrage P132 heißt es da:

Der Staat muss religiöse Neutralität wahren

Institutionen des Staates sind von der unmittelbaren Einwirkung einzelner Religionsgemeinschaften freizuhalten. Religiöse Symbole sind in staatlichen Institutionen nicht von Amts wegen anzubringen. Individuelle Religionsausübung (etwa tageszeitgebundene Gebete oder Militär-, Krankenhaus- und Schulseelsorge) ist auch in staatlichen Einrichtungen zu ermöglichen; dabei ist ein demonstrativer Charakter auszuschließen.
Alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das gleiche Recht auf Sichtbarkeit im Stadtbild. Das bezieht sich auf die Errichtung religiöser Gebäude ebenso wie auf Prozessionen zu religiösen Feiertagen, soweit hierdurch nicht unzumutbare Behinderungen für die Allgemeinheit ausgehen.
Die Bedeutung eines wöchentlichen Tages der Arbeitsruhe ist unabhängig von religiöser Konnotation sinnvoll, um Zeiten zivilgesellschaftlicher und familiärer Gemeinsamkeit abseits von wirtschaftlichen Zwängen zu ermöglichen. Bei den Regeln für Feiertage ist besser als bisher zwischen den Bedürfnissen der traditionellen Religionen und den Bedürfnissen religionsfreier Menschen abzuwägen.


Man sieht schon, dass im zweiten Antrag differenzierter Vorgegangen wird.
Jeder sollte da auch bei der Abstimmung für sich entscheiden. Ich für meinen Teile, sehe den 2. Antrag als den ausgewogenren Antrag bis jetzt an.
Beschäftigt euch mit diesen beiden. Und entscheidet dann selbst. 


Hier habt ihr die beiden Anträge in voller Länge.
"Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 032"
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_032
und
"P132 Positionspapier zur Trennung von Staat und Religion für das Wahlprogramm (Wahlprogramm)"
http://www.janschejbal.de/piraten/antragsviewer121/#Thesen_der_Piratenpartei_Deutschland_zur_Trennung_von_Staat_und_Religion_in_der_Bundesrepublik_Deutschland

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