Darum geht es!
Als Ergänzung noch gleich die entsprechende UrabstimmungsverordnungURABSTIMMUNG(1)Über alle Fragen der Politik von Piraten, insbesondere auch der Programme, desGrundkonsenses und der Satzung, kann urabgegestimmtwerden. Stimmberechtigt sind alle Mitgliederder Piraten die entpsrechend Bundessatzung §4 Absatz (4) zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind.(2)Die Urabstimmung findet statt auf Antrag1. von fünf von Hundert der Mitglieder (5%) oder2. von einem Zehntel der Kreis/Regional/Bezirksverbände oder3. von drei LandesverbändenDie AntragstellerInnen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.(3)Der/die Generalsekretär/in ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt.(4)Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.(5)Der/die GeneralsekretärIn übernimmt fürUrabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmender regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitgliederzu informieren.(6)Ein einmal urabgestimmter Inhalt kann erst nachAblauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.(7)Über Spitzenkandidaturen der Bundespartei aus Anlass allgemeiner Wahlen kann die Urwahl durchgeführt werden. Absätze (2) bis (5) finden entsprechende Anwendung. Ausnahmen beschließt eine Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit.Begründung: Wir haben uns lange darüber gestritten, mit welchen Tools wir unsere Parteiinterne Mitbestimmung organisieren. Dabei blieb das eigentliche Ziel, die der Mitbestimmung auf der Strecke. Um das zu fixen sollte man erstmal zur Urform der basisdemokratischen Mitbestimmung zurückkehren und auch Urabstimmung in der Piratenpartei einführen! Dannach kann man dann sehen, wie man die Tools anpasst, verändert! Führt man erstmal eine ein, ergeben sich vllt ganz andere Diskussionen!
Dann bin ich mal gespannt auf die Debatte!
§ 1 URABSTIMMUNGSINITIATIVEN VON MITGLIEDERN(1)Jedes Mitglied von Piraten ist berechtigt das Verfahren für eine Urabstimmungsinitiativen einzuleiten.(2)Eine Urabstimmungsinitiative muss folgende Bestand-teile enthalten:- Antragstext,- Anschrift von 2 Vertrauenspersonen (InitiatorInnen),- Name, Anschrift, Kreisverband, Unterschrift von fünfvon hundert Mitgliedern von Piraten(3)Maßgeblich für die Berechnung des 5-Prozent-Quorums ist die Zahl der Mitglieder zum 31.12. desVorjahres lt. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfungs-instituts.§ 2 URABSTIMMUNGSINITIATIVEN VON PARTEIGLIE-DERUNGEN(1)Jeder Kreis- und Landesverband ist berechtigt Urabstimmungsinitiativen einzuleiten. AntragsberechtigtesGremium ist die Kreismitgliederversammlung, Landesmitgliederversammlung.Zusätzlich zu dem Antragstext müssen einer Urab-stimmungsinitiative folgende Unterlagen beigefügtsein:- von dem/der ProtokollführerIn unterzeichneter Pro-tokollauszug der Versammlung, auf der die Unterstützung der Urabstimmungsinitiative durch den Gebietsverband beschlossen wurde,- Anschrift von zwei Vertrauenspersonen.(3)Maßgeblich für die Berechnung des 10-Prozent-Quorums der Kreisverbände ist die Zahl der beim Bundesverband zum 31.12. des Vorjahres gemeldeten Kreisverbände.§ 3 ANTRAGSTEXT(1)Der Antragstext muss eineAbstimmungsfrage enthal-ten, die mit ja, nein oder Enthaltung beantwortet wer-den kann. Suggestivfragen sind unzulässig. Für eineAbstimmung nach § 24 Absatz 7 der Satzung gilt Ab-satz 2.(2)Ein Antragstext, der sich auf die Benennung von Spit-zenkandidaturen nach § 24 Absatz 7 der Satzung be-zieht, muss die genaue Anzahl der zu benennendenPositionen enthalten.(3)Urabstimmungsinitiativen, deren Umsetzung in dieAutonomie der Landes- oder Kreisverbände eingreifenwürden, deren Inhalte gegen das Parteiengesetz verstoßen sowie Urabstimmungsinitiativen zum Haushaltdes Bundesverbandes oder zu Einzelpositionen desHaushaltes sind unzulässig.(4)Über eine mögliche Unzulässigkeit von Urabstim-mungsinitiativen entscheidet das Bundesschiedsgerichtauf Antrag. Antragsberechtigt sind alle Organe derBundespartei, der Landesverbände und der Kreisver-bände.§ 4 INFORMATIONSPFLICHTEN DER BUNDESGE-SCHÄFTSSTELLE(1)Die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative ist derBundesgeschäftsstelle unter Beifügung des Antrags-textes mitzuteilen.(2)Der/die politische GeschäftsführerIn ist gemäß § 24(5) der Bundessatzung verpflichtet, im Rahmen der re-gelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu in-formieren.(3)Über die Unterschriftensammlung zur Einleitung einerUrabstimmungsinitiative nach§ 1 (1) UrabStO ist dieMitgliederbasis innerhalb von vier Wochen nach Ein-gang des Antragsschreibens in der Bundesgeschäfts-stelle durch Versendung der Antragsschrift im Rahmender regelmäßigen Verteiler zu informieren.(4)Über die erfolgreiche Einleitung einer Urabstimmungs-initiative ist die Mitgliederbasis innerhalb von 2 Wo-chen nach Eingang der gemäß § 1 oder § 2 UrabStOvorzulegenden Unterlagen über die Orts- und Kreis-verbände zu informieren.§ 5 DISKUSSIONSPHASE(1)Im Anschluss an die Information der Mitgliederbasisüber die erfolgreiche Einleitung einer Urabstimmungs-initiative beginnt der organisierte Diskussionsprozessder Partei.(2)Innerhalb von 4 Wochen nach Information der Kreis-und Ortsverbände gemäß § 4 (4) UrabStO könnenMitglieder, Gremien und Organe der Partei Stellung-nahmen zu den Inhalten der Urabstimmungsinitiativeschriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle einreichen. BeiBennennungen von Spitzenkandidaturen nach § 24Absatz 7 der Satzung entfällt die Möglichkeit der Stel-lungnahme. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist istder Eingang bei der Bundesgeschäftsstelle.(3)Aus den eingegangenen Stellungnahmen erstellenzwei vom Bundesvorstand benannte Mitglieder, diebeiden Vertrauenspersonen der Urabstimmungsinitiati-ve und eine von beiden Seiten gemeinsam benanntePerson einen Reader zu den Inhalten der Urabstim-mungsinitiative. Der Reader soll nicht mehr als sech-zehn DIN A-4 Seiten (gesetzt) umfassen.(4)Liegen mehrere Anträge zum selben Inhalt vor, sokönnen die Reader mit Zustimmung der jeweiligenVertrauenspersonen zusammengelegt werden.(5)Der erstellte Reader ist innerhalb von 2 Wochen nachErstellung in ausreichenderAnzahl allen Kreisverbän-den zuzusenden. Die Kreisverbände übernehmen dieVerteilung der Reader an die Ortsverbände.(6)Die Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert denInhalt der Urabstimmungsinitiative auf ihren Mitglie-derversammlungen zu behandeln.(7)Ist der Gegenstand der Urabstimmungsinitiative eineBenennung von Spitzenkandidaturen nach §24 Absatz7 der Satzung, so können innerhalb von mindestenseiner Woche nach Information der Kreis- und Ortsver-bände gemäß § 4 Absatz 4 UrabStO Bewerbungen aufdie zu entscheidenden Positionen schriftlich bei derBundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Maßgeblichfür die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei derBundesgeschäftsstelle. Bewerben können sich alle Mit-glieder, die nach Bundeswahlgesetz das passive Wahl-recht besitzen.(8) Sollten weniger oder genau so viele Bewerbungeneingehen, wie zu besetzende Positionen vorhandensind, findet eine Urwahl nicht statt. In diesem Fall ent-scheidet die nächste Bundesversammlung über die Be-setzung der Positionen.(9) Ist der Gegenstand der Urabstimmungsinitiative eineBenennung von Spitzenkandidaturen nach § 24 Absatz7 der Satzung, werden die eingegangenen Bewerbun-gen nach Bewerbungsschluss gemeinsam in geeigneterForm allen Kreis- und Ortsverbänden zur Verfügunggestellt. Diese übernehmen die Weiterleitung an dieMitglieder.§ 6 ORGANISATION(1)Nach erfolgreicher Einleitung einer Urabstimmungs-initiative ist in der Bundesgeschäftsstelle ein Urab-stimmungsbüro einzurichten.(2)Es ist ein Stichtag für die Ermittlung der stimmberech-tigten Mitglieder festzulegen. Dieser muss spätestens 4Wochen vor der Versendung der Urabstimmungsun-terlagen liegen.(3)Frühestens nach sechs Wochen und spätestens neunWochen nach Aussendung der Reader an die Kreisver-bände sind die Urabstimmungsbriefe an die Mitgliederzu versenden. Bei Benennungen von Spitzenkandida-turen nach § 24 Absatz 7 der Satzung sind die Urab-stimmungsbriefe frühestens drei Wochen, spätestenssechs Wochen nach der Veröffentlichung der Bewer-bungsschreiben zu versenden.§ 7 DURCHFÜHRUNG DER URABSTIMMUNG(1)Jedes Mitglied erhält die Urabstimmungsunterlagen elektronisch mitfolgendem Inhalt:- Abstimmungsformular/Wahlzettel,- Umschlag für Abstimmungsformular,- Eidesstattliche Erklärung,- Abstimmungsbrief.Die Unterlagen können alternativ per Post angefordert werden, die Portokosten trägt das Mitglied.(2)Das Abstimmungsformular ist vom Mitglied zu kenn-zeichnen, in den Umschlag für Abstimmungsformulareeinzulegen und zuzukleben. Auf der mit der Adresseversehenen und durchnummerierten eidesstattlichenErklärung ist zu bestätigen, dass der/die AbsenderInzum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Mitglied vonPiraten ist und das Abstimmungs-formular eigenhändig gekennzeichnet hat. Die eides-stattliche Erklärung ist zusammen mit dem zugeklebtenUmschlag mit dem eingelegten Abstimmungsformularim Abstimmungsbrief dem Urabstimmungsbüro bis zueinem vorher festgelegten Termin (Datum des Post-stempels) zuzusenden.(3)Der Einsendeschluss für den Abstimmungsbrief ist imRegelfall auf einen Zeitpunkt zwischen dem 21. und28. Tag nach Absendung der Urabstimmungsbriefe andie Mitglieder festzulegen. In den Monaten Juli undAugust können keine Urabstimmungen durchgeführtwerden. Würde der Einsendeschluss nach Satz 1 aufeinen Tag in diesen Monaten fallen, so ist stattdessenein Tag in der letzten Septemberwoche als Einsende-schluss festzulegen.(4)Die Kosten der Frankatur des Abstimmungsbriefesträgt der/die AbsenderIn. Das Abstimmungsbüro hatdie Annahme unfrankierter Abstimmungsbriefe prinzi-piell zu verweigern.§ 8 AUSWERTUNG DER URABSTIMMUNG(1)Die Urabstimmung ist am 5. - 10. Tag nach dem fest-gelegten Einsendeschluss auszuzählen. Die Auszählungist mitgliederöffentlich.(2)Bei der Auszählung sind festzustellen:- die Zahl der versandten Urabstimmungsbriefe,- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht(Datum des Poststempels) zurückgelaufenen Urab-stimmungsbriefe,- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungs-formulare,- die Zahl der auf eine Urabstimmungsfrage entfalle-nen Ja-Stimmen, -Nein-Stimmen und Enthaltungen.– bei Benennungen von Spitzendkandidaturen nach §24 (7) der Satzung: die auf die jeweiligen BewerberIn-nen entfallenen JA-Stimmen, die NEIN-Stimmen unddie Enthaltungen.(3)Abstimmungsformulare, denen keine gültige, unter-schriebene eidesstattliche Erklärung beigefügt ist, sindungültig. Enthaltungen sind gültige Stimmen.§ 9 ABSTIMMUNGSVERFAHREN(1)Über mehrere Urabstimmungsinitiativen kann gemein-sam abgestimmt werden.(2)Steht nur eine Abstimmungsfrage zur Entscheidung, soist sie positiv entschieden, wenn die Mehrheit der ab-gegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.(3)Stehen zwei oder mehr Abstimmungsfragen zur selbenThematik zur Entscheidung, so ist über jede Abstim-mungsfrage einzeln mit Ja/Nein oder Enthaltung zuentscheiden. (Erhält mehr als eine Alternative eineMehrheit der gültigen Stimmen, so gilt die Alternativeals angenommen, die die meisten Ja-Stimmen erhält.)Erhält keine Alternative eine Mehrheit der abgegebe-nen gültigen Stimmen, so sind alle Alternativen abge-lehnt.(4)Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen nach § 24Absatz 7 der Satzung kann jede/r Abstimmungsbe-rechtigte soviel JA-Stimmen vergeben, wie Positionenzu besetzen sind. Pro KandidatIn kann nur eine Stim-me vergeben werden. Der Wahlzettel kann insgesamtmit NEIN oder ENTHALTUNG gekennzeichnet werden.Die Zahl der abgegebenen Stimmen für männlicheBewerber darf die Zahl der für Männer offenstehendenPositionen nicht übersteigen; in diesem Fall ist derStimmzettel ungültig.(5)Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen nach §24Absatz 7 der Satzung ist gewählt, wer die meistengültigen Stimmen auf sich vereint. ((Bei Stimmengleichheitentscheidet die nächste Bundesversammlung über dieBenennung in dem entsprechenden Fall.))§ 10 VERÖFFENTLICHUNG DES ERGEBNISSES(1)Das Ergebnis der Urabstimmung ist nach Abschluss derAuszählung unverzüglich zu veröffentlichen.(2)Nach Abschluss der Auszählung noch eingehende Ur-abstimmungsbriefe sind als ungültig zu werten undungeöffnet zu vernichten.Begründung: Dies ist die Urabstimmungsordnung zur Satzungsänderung! Werden beide angenommen, hätte man damit jederzeit die Möglichkeit, Urabstimmung durch zu führen!
Was mich zu diesem Antrag bewegt es folgendes..
Aufgrund unser Internen Debatten, bzlg Tools, Verfahren,..blieb die eigentliche Idee, der Mitbestimmung auf der Strecke! Anstelle das man sich über die hohe der Quoren, der Leute, die man da einbeziehen will, ging es nur noch um Klarnamen, Verifizierbarkeit, oder eben Geheimewahl! Selbst eine Grundsatzdebatte ob man Urwahlen möchte, fand nicht statt! Dabei sind Urwahlen Teil der Demokratie! Darum lasst uns die Debatte, doch endlich wieder vom Kopf (wie), auf die Füße (was, wer, wie) stellen!
Wir sind eine Mitmachpartei und Basisdemokratisch.. so unser Anspruch!
Nur haben wir das denn in der Realität?
Hätte man von vorherein Urabstimmung in der Satzung, hätte man solche wie #KeinHandschlag usw intern per Urabstimmung von der Basis heraus machen können! Da wir es aber nicht hatten..
Nun ja, wir kennen das Dillema..
BEO und SMV wollen das richtige..
Haben aber jeweils ihre eignen Probleme..
Aber basisdemokratische Mitbestimmung wollen wir doch alle..