Donnerstag, 2. April 2015

Status Quo und Nudge - Eine Interssante Debatte

Im Blog der INSM wurde ja gestern folgender Artikel veröffentlicht
Glück funktioniert nur ohne Zwang
Darin geht es um die Anwendung von Nudge (Schubsen), in der Politik!

Aus der Wirtschaft kennt man für aktive Anwendung von Nudges, unendlich viele Beispiele..
Sei es Default-Varianten bei Elektrogeräten, Farben oder Versichungen und viele Dienstleistungen. Wird euch irgendwo etwas als "Standardvariante" angeboten, dann werdet ihr gerade psychologisch geschubst!
Nudges sind daher schon sehr weit verbereitet in unserem Alltag..
Und daher ist es dann auch nicht verwunderlich, dass nun auch die Politik darüber nachdenkt!

Warum sollte es der Politik also verboten werden Nudges anzuwenden?

Wenn die Politik es mit ihren Bürgern zu gut meint, ist es in aller Regel schnell vorbei mit der Freiheit. Das zeigt sich überall dort, wo die Politik ihren Bürgern einen kleinen Schubs geben möchte, damit diese weniger die Dinge tun, die ihnen schaden, sondern mehr die, die ihnen nützen würden.

Aus dem Artikel..
Hier geht man also wieder über, dass der Staat O-ton böse ist, und uns die Freiheit nehmen will! Mal zynisch betrachtet, ist es dann genauso schlimm, wenn mir die Wirtschaft Default-Varianten anbietet und mich dann zum Kauf zwingt?
Oder noch zynischer gesprochen.. sind wir, wenn wir auf Default-Varianten, was nur eine Form der Nudges ist, reinfallen, wirklich rational und frei in unseren Kaufentscheidungen?

Eine ganze Branche, die der Werbung, ist nur dafür da uns für Produkte zu begeistern und nutzen dabei das volle Segment der Psychologie.. von Priming, über Ankerung bis hin zum Nudge, aber der Staat soll nicht mal Nudge nutzen dürfen..
Liebes INSM.. denkt mal nochmal bitte über die Aussage nach, denn dann müßten wir auch den Firmen und den Branchen das verbieten! Und wollt ihr das wirklich?
Ein Beispiel ist die Organspende: In einigen Ländern hat es sich bereits durchgesetzt, dass jeder Bürger ohne vorherige Einwilligung Organspender ist. Wer nicht damit einverstanden ist, muss dieser Automatik aktiv widersprechen.
Nun bringt ihr ausgerechnet das Bsp Organspende..
Die Defaultvariante: "Du bist Organspender" und dann hast du die Möglichkeit, der freien Wahl, dem aktiv zu widersprechen ist nicht unfreier..
Unfreiheit würde nur voraussetzen, dass ich keine Wahl hätte!
Ich bin in beiden genauso frei/unfrei! Nur werde ich halt in der zweiten Variante dazu aufgefordert das ich nein sage! Natürlich setzt hier der Status Quo ein und bin gezwungen, wenn ich es nicht will, was zu tun! Das setzt eine Beschäftigung mit der Materie voraus! Oh das ist echt zuviel verlangt..
Und was machen wir?
Nur die Leute, die sich wirklich informieren, müssen aktiv was tun, nämlich einen Orgaspendeausweis auszufüllen! Auch hier wirkt der Status Quo..
nur halt auch mit dem Effekt, dass das so gut wie niemand macht! Aber das nennen wir dann freiwillig!

Das eine ist Gut, dass andere Böse..
Eine einfache Sicht der Dinge..
Nur ist die nicht meine! Wir können gerne eine Debatte darüber führen, wieviel Nudge wir in der Gesellschaft, was die Wirtschaft mit einschließt, haben wollen. Aber nicht, dass wir in einer Demokratie dem Staat, sprich uns, das nutzen von effektiven Mechanismen verbieten wollen! Gerade da, wo wir als Gesellschaft noch den größten Einfluss drauf haben...
Und das kommt noch von einem Lobbyverein wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft..
Aber das ist wieder ein anderes Thema..

Freitag, 27. März 2015

Identität - Warum eine Geburtsstadion mehr ist

Am 1. April soll die Geburtsstation in Bad Belzig geschlossen werden.
Dann wurde das letzte Kind in einer gewachsen Kulturegion geboren, dessen Geschichte weit über 850 Jahre zurück reicht! Warum das ein Verlust ist, kann man nicht in puren Zahlen pressen, sondern man muss auch weiche Faktoren berücktsichtigen!

Identität! Ich als Fläminger, dessen Geschichte mit der Region verbunden ist, finde es mehr als bedauerlich, dass meine Kinder nicht mehr hier geboren werden. Die Geschichte des Flämings, dessen Kolonarisierung reicht weit ins 12 Jahrhundert reicht!
2012 feierten wir Fläminger 850 Jahre Fläming. Da es zu der Zeit, als Albrecht der Bär und der Bischof von Wittenberg, Leute aus Flandern und den Niederlanden in die Region holten! Städte wie Brück/Mark entstanden, dessen Schwester Stadt Brügge in Flandern ist. Brück bekam den Namen, von seinen flämischen Siedlern, die vorher aus Brügge kamen! Das ist Historisch belegt, wie so vieles, was beide Regionen verbindet! Wir sind ein Stück Flandern in Deutschland! Und sind mehr als das, denn wir sind auch, die Wiege der Mark Brandenburg, aus dem Später dann Preußen, mit all seinen Errungenschaften wurde und auch eine Nationale Minderheit, ein Stück gelebtes Europa!
Und das soll dann wegen angeblich zu weniger Geburten, im Jahre 2015 dann Geschichte sein?
Ein Stück Europa in Deutschland?
Gelungen Integration?
All das war umsonst?
Von nun an nicht mehr Fläminger, sondern Zerbst, Wittenberg, Brandenburg, oder Potsdam? Was sind wir? Alles nur keine Fläminger..
Warum? Nur weil ein paar BWL deppen errechnen, dass sich solche Geburtsstationen nicht mehr rechnen?

Das sind nur ein Teil der Fragen, die ich mich in den letzten Tagen stellen..
Ist sowas nicht mehr Wert..

Denkt mal drüber nach..

Facts:
http://www.flaeming-flandern.com/
http://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%A4ming

Montag, 16. März 2015

Warum mich die Griechenlanddebatte nervt

Gestern war ja die Große Infotaimant Show bei Jauch!
Und die ganze Presse redet sich heiß..
Nicht nur, war die Show eine Farce, da man anstelle der Probleme Griechenlands lieber um alles andere redete und man die Kluft zwischen einen Wirtschaftsprofessor und einem Laiendarsteller Söder merkte, sondern auch die jetzige Berichterstattung ist größten Teils frustierend..

Da sind Possen wie 800 Mrd, die angeblich auf Schweizerkonten liegen, es aber nur 800 Millionen Franken sind (Man sich also um 799,2 Mrd verschätzte) nur noch Randnotiz..

Ich hatte schon mal 2012 im Rahmen der Blogparade über Austerität und ihre verhehrende Wirkung geschrieben. Hier kann man es nochmal nachlesen..
Nun hat sich ja seitdem nur bedingt was geändert. Austerität wird uns immernoch als nötige Reformen verkauft und die Bevölkerung leidet immernoch. 5 Jahre geht diese Politik nun schon. Man hat die Schulden, die vorher bei Privaten lagen nun umgeschichtet und wir halten sie nun! Was die neue Regierung nun gern will, dass wir ihnen Luft zum Atmen lassen. Nach 5 Jahren Austerität. mehr als 23% Arbeitslosigkeit und mehr Menschen als Brandenburg Einwohner hat, die weder Haus/Wohnung noch Arbeit oder gar Staatliche Leistungen erhalten, wo sich die Selbstmordrate um mehr als 500 % erhöhte und mittlerweile, wenn man von der Zinslast absieht, der Staat sogar einen Primärüberschuss hat, kann man das auch nachvollziehen. Wie ginge das?
Eine Möglichkeit wäre zbsp eine Halbierung der Zinsen auf die Schulden!
Das würde dem Staat endlich erlauben, dass er mal wieder investieren kann! Und Investionen hättet das Land bitter nötig! Der Charme bei diesem Vorgehen wäre, dass die Wahrscheinlichkeit eines Bankrottes auf nahe zu null sinkt! Das Geld, was der Staat dadurch frei hat kann in Investionen fließen und in den Auf und Umbau der Wirtschaft! Wir verlieren dabei auch keinen Cent, denn dadurch wird der Staat ja wieder von selbst aufgepeppelt und es erhöht sich auch die Wirtschaftsleistung wieder, von denen er die Schulden bezahlt!
Das ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten, wie man das Problem angehen könnte!

Aber anstelle da eine Debatte an zustoßen und die Sachen mal neu zu denken, verfällt man mehr in dumpfen Populismus und Rituale..
Ein Weg aus der Krise ist das nicht..

Ich ziehe da eine Debatte um Lösungen vor..
Denn der Populismus ist mir echt zu wider.. 

Mittwoch, 4. März 2015

Statistik und Argumentation Fall Beispiel

Ich habe da ja Lokal, so ein kleines Problem!
Da will der Geschäftsführer eines Kommunalen Unternehmens (Ernst von Bergmann) unsere Geburtshilfestation in Bad Belzig schließen!
Den groben Abriss der Story kann man hier und dankenswerter weise als Gastbeitrag dann hier entnehmen!

Nun wo er beim fachlichen..sprich das es keine Hebamen und ander Fachärzte gibt, zieht sich der Geschäftsführer auf seine Ursprüngliche Argumentation zurück! Es gibt zu wenige Geburten!

Auszug aus der PNN "Das Bergmann-Klinikum, das das Bad Belziger Krankenhaus vor zwei Jahren mehrheitlich übernommen hatte, verteidigte seine Pläne auf PNN-Anfrage erneut als unumgänglich. Seit Jahren sänken die Geburtenzahlen in Bad Belzig, 2014 seien erstmals weniger als 200 Kinder dort zur Welt gekommen. Vor allem aber finde man weder bei Ärzten noch Hebammen geeignete Fachkräfte, trotz bundesweiter Suche, wie Sprecherin Damaris Hunsmann sagte: „Sonst würden wir die Station aufrechterhalten.“ Doch ohne die nötigen Fachkräfte könne man eine qualitative Geburtshilfe nicht aufrechterhalten, so die Sprecherin"
Voller Text hier

Nun zu den Fakten:

Bei einer Anfrage kam folgendes Heraus!

Geburten in der Klinik im Zeitraum von 2010-2014
2010: 233
2011: 257
2012: 252
2013: 206
2014: 185

Soweit so interessant! Würde man der Argumentation des EvB folgen.. dann wäre da durchaus was dran! Zwar sind, rein Statistisch bei 5 jahren.. 2 durchaus ein Problem, aber ein Seriöser Statistiker hätte allein mit der Wertebasis ein Grundproblem! Es sind schlicht zu wenig Werte um irgendwas abzulesen! Aber für eine Powerpointpräsentation und einem naiven Aufsichtsrat oder Gesellschafter, wäre das in Form einer Grafik schon ein "Oh.. wir müssen was tun" wert..

Nun bin ich beides nicht, sondern jemand der Hinterfragt und so böse wie ich bin, auch mit Statistik etwas auskennt..
Und sah mir dann die anderen Werte an! Man muss dazu sagen, sah ich mir aufgrund meines Wissens, erst die anderen Werte an..

Geburten in der Region aufgrund von den Daten der Anfrage Zeitraum: 2010-14
2010: 189
2011: 210
2012: 216
2013: 202
2014: KA

Was fällt da wohl auf?

Richtig.. die Geburten Regional.. waren immer niedriger, als die Geburten im Krankenhaus!
Und.. die Geburten sind Konstant!
Ich bin da mal böse..
Korrelation:
Als Grundbasis nehmen wir die Geburten regional
Ergibt sich aus der Logik, dass die die entscheidenen Größen sind.
Geburten Regional = 100 %
Geburten im Krankenhaus = X %
macht dann die Koorelation auf die es ankommt!

Also 2010:
189 = 100
233 = X
x = 123, 28 %
oder 23,28% mehr in der Klinik als Regional

Für 2011:
X = 81,71 % mehr Geburten in der Klinik als Regional
(für die Mathematiker:
210 = 100
257 = X)

2012:
X= 16,66 %
(216 = 100
252 =X)

2013:
X 1.98 % 
202 = 100
206 = X 


Für 2014 ist keine Angabe möglich, da uns da die Gunrdbasis, also der Geburten vor Ort fehlen..

Tipp vom Insider:
jan 2015: 15 Geburten
feb 2015: 14 Geburten  (beides in der Klinik!)

Nun mit diesen Wissen..
Würdet ihr immernoch der Argumentation der Geschäftsführung folgen?
Ich hätte da allein aufgrund meines wissens von Statistik.. meine Schwierigkeiten!

Aber für eine Powerpointfolie und einem guten Redner mit einer Mission, mag das reichen..
Ich setze da mehr auf Fakten!

PS: Wie würden sich wohl die Werte verändern, wenn man keinen Shuttleservice anbietet, sondern es wie früher beläst?
Aufgrund dessen sanken nämlich die Zahlen von 2013 an!
Das weiß man aber nur, weil der Geschäftsführer es Stolz sagte, wie gut der Shuttleservice angenommen wird! Einen Shuttleservice anbieten...damit die Geburten im Krankenhaus sinken, um dann die Geburtshilfestation zu schließen!
Die Nummer muss ich mir merken..

Samstag, 3. Januar 2015

Warum man die Digitalisierung/Automatisierung nicht als Bedrohung..

ansehen sollte!

Bei Golem erschien folgender Artikel: 
"Ganze Berufsfelder sind von der Digitalisierung bedroht"
in dem der Verdi Chef nun den Digitalen Wandel, zu einem Schwerpunktjahr machen will! 

Es ist zumindest positiv zu werten, dass eine der größten Gewerkschaften nun einen Prozess, den es schon seit Jahren gibt, nun in den Focus setzt! 
Nur sollte man dabei nicht immer von Bedrohung ausgehen! 

Wir Piraten haben das schon sehr viel früher begriffen und sehen das ganze nun nicht als etwas das wir bekämpfen, sondern eher fördern sollten! Denn es bedeutet mehr Chancen, denn Risiko! Faktisch könnte man eine Vielzahl von Arbeiten heute schon automatisieren und der Prozess läuft ja schon eine Weile! 
Natürlich würde es eine ganz andere Welt bedeuten, bzw unseren Staat vor Herausforderung stellen, wenn man das innerhalb kürzester Zeit machen würde!

Derzeit laufen zwei Prozesse parallel..
Automatisierung/Digitalisierung
Stichworte wie die vierte Industrielle Revolution, sind da wohl nur eines von mehreren!  Aber auch witzigerweise kann die Digitalisierung auch zu Indivudalisierung führen!
im VDI geht man davon aus, dass Homekonsum
eher ein Zuschussgeschäft bleibt und sieht das ganze mehr in dem Bereich Fertigung/Produktion! Im Managermagazin gab es 5 Szenarien
ganze Branchen verändern kann! Was ist nur, wenn aufgrund von Technologien, ganzen Branchen verschwinden und es eben kein Zuschussgeschäft ist, sondern der Homesektor, ähnlich unserem Standarddrucker so alltäglich wird, dass man eine Vielzahl der Produkt und Dienstleistungen kaum bis gar nicht mehr braucht? Ist das dann Fluch oder Segen? 

Ich bin dafür, dass ganze als Segen zu verstehen und die politischen/gesellschaftlichen Weichen jetzt zu stellen, anstelle, dass wir von der Zukunft überroltt werden! 
Das BGE kann eine, von einer Vielzahl von Antworten auf die Gesellschaftlichen Probleme von Morgen sein.. Rente mit 70 oder noch mehr Sozialabbau sind es nicht! Daher ist es unsere Aufgabe als jüngere Generation, die das ganze schon erkennt, die Ideen voran zutreiben, damit wir die Zukunft von Morgen gestalten! 
Daher lasst uns Spielen..  

Dienstag, 2. Dezember 2014

Satzungsänderungsantrag BEO: Urabstimmung!

Ich veröffentliche den beabsichtiten Antrag für den BEO mal hier!

Darum geht es!

 URABSTIMMUNG 
(1)
Über alle Fragen der Politik von Piraten, insbesondere auch der Programme, des 
Grundkonsenses und der Satzung, kann urabgegestimmt
werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder 
der Piraten die entpsrechend Bundessatzung §4 Absatz (4) zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind.

(2)
Die Urabstimmung findet statt auf Antrag 
1. von fünf von Hundert der Mitglieder (5%) oder 
2. von einem Zehntel der Kreis/Regional/Bezirksverbände oder 
3. von drei Landesverbänden
Die AntragstellerInnen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 

(3)
Der/die Generalsekretär/in ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt.

(4)
Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei. 

(5)
Der/die GeneralsekretärIn übernimmt für 
Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen 
der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder 
zu informieren. 

(6)
Ein einmal urabgestimmter Inhalt kann erst nach 
Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein. 

(7)
Über Spitzenkandidaturen der Bundespartei aus Anlass allgemeiner Wahlen kann die Urwahl durchgeführt werden. Absätze (2) bis (5) finden entsprechende Anwendung.  Ausnahmen beschließt eine Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit. 


Begründung: Wir haben uns lange darüber gestritten, mit welchen Tools wir unsere Parteiinterne Mitbestimmung organisieren. Dabei blieb das eigentliche Ziel, die der Mitbestimmung auf der Strecke. Um das zu fixen sollte man erstmal zur Urform der basisdemokratischen Mitbestimmung zurückkehren und auch Urabstimmung in der Piratenpartei einführen! Dannach kann man dann sehen, wie man die Tools anpasst, verändert! Führt man erstmal eine ein, ergeben sich vllt ganz andere Diskussionen! 

Als Ergänzung noch gleich die entsprechende Urabstimmungsverordnung


§ 1 URABSTIMMUNGSINITIATIVEN VON MITGLIEDERN
(1)
Jedes Mitglied von Piraten ist berechtigt das Verfahren für eine Urabstimmungsinitiativen einzuleiten. 
(2)
Eine Urabstimmungsinitiative muss folgende Bestand-
teile enthalten: 
- Antragstext, 
- Anschrift von 2 Vertrauenspersonen (InitiatorInnen), 
- Name, Anschrift, Kreisverband, Unterschrift von fünf 
von hundert Mitgliedern von Piraten
(3)
Maßgeblich für die Berechnung des 5-Prozent-
Quorums ist die Zahl der Mitglieder zum 31.12. des 
Vorjahres lt. Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfungs-
instituts. 

§ 2 URABSTIMMUNGSINITIATIVEN VON PARTEIGLIE-
DERUNGEN 
(1)
Jeder Kreis- und Landesverband ist berechtigt Urabstimmungsinitiativen einzuleiten. Antragsberechtigtes 
Gremium ist die Kreismitgliederversammlung, Landesmitgliederversammlung.
Zusätzlich zu dem Antragstext müssen einer Urab-
stimmungsinitiative folgende Unterlagen beigefügt 
sein: 
- von dem/der ProtokollführerIn unterzeichneter Pro-
tokollauszug der Versammlung, auf der die Unterstützung der Urabstimmungsinitiative durch den Gebietsverband beschlossen wurde, 
- Anschrift von zwei Vertrauenspersonen.  
(3)
Maßgeblich für die Berechnung des 10-Prozent-
Quorums der Kreisverbände ist die Zahl der beim Bundesverband zum 31.12. des Vorjahres gemeldeten Kreisverbände. 

§ 3 ANTRAGSTEXT 
(1)
Der Antragstext muss eine 
Abstimmungsfrage enthal-
ten, die mit ja, nein oder Enthaltung beantwortet wer-
den kann. Suggestivfragen sind unzulässig. Für eine 
Abstimmung nach § 24 Absatz 7 der Satzung gilt Ab-
satz 2. 
(2)
Ein Antragstext, der sich auf die Benennung von Spit-
zenkandidaturen nach § 24 Absatz 7 der Satzung be-
zieht, muss die genaue Anzahl der zu benennenden 
Positionen enthalten.
(3)
Urabstimmungsinitiativen, deren Umsetzung in die 
Autonomie der Landes- oder Kreisverbände eingreifen 
würden, deren Inhalte gegen das Parteiengesetz ver
stoßen sowie Urabstimmungsinitiativen zum Haushalt 
des Bundesverbandes oder zu Einzelpositionen des 
Haushaltes sind unzulässig. 
(4)
Über eine mögliche Unzulässigkeit von Urabstim-
mungsinitiativen entscheidet das Bundesschiedsgericht 
auf Antrag. Antragsberechtigt sind alle Organe der 
Bundespartei, der Landesverbände und der Kreisver-
bände. 

§ 4 INFORMATIONSPFLICHTEN DER BUNDESGE-
SCHÄFTSSTELLE 
(1)
Die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative ist der 
Bundesgeschäftsstelle unter Beifügung des Antrags-
textes mitzuteilen. 
(2)
Der/die politische GeschäftsführerIn ist gemäß § 24  
(5) der Bundessatzung verpflichtet, im Rahmen der re-
gelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu in-
formieren. 
(3)
Über die Unterschriftensamml
ung zur Einleitung einer 
Urabstimmungsinitiative nach
 § 1 (1) UrabStO ist die 
Mitgliederbasis innerhalb von vier Wochen nach Ein-
gang des Antragsschreibens in der Bundesgeschäfts-
stelle durch Versendung der Antragsschrift im Rahmen 
der regelmäßigen Verteiler zu informieren. 
(4)
Über die erfolgreiche Einleitung einer Urabstimmungs-
initiative ist die Mitgliederbasis innerhalb von 2 Wo-
chen nach Eingang der gemäß § 1 oder § 2 UrabStO 
vorzulegenden Unterlagen über die Orts- und Kreis-
verbände zu informieren. 

§ 5 DISKUSSIONSPHASE 
(1)
Im Anschluss an die Information der Mitgliederbasis 
über die erfolgreiche Einleitung einer Urabstimmungs-
initiative beginnt der organisierte Diskussionsprozess 
der Partei. 
(2)
Innerhalb von 4 Wochen nach Information der Kreis- 
und Ortsverbände gemäß § 4 (4) UrabStO können 
Mitglieder, Gremien und Organe der Partei Stellung-
nahmen zu den Inhalten der Urabstimmungsinitiative 
schriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle einreichen. Bei 
Bennennungen von Spitzenkandidaturen nach § 24 
Absatz 7 der Satzung entfällt die Möglichkeit der Stel-
lungnahme. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist 
der Eingang bei der Bundesgeschäftsstelle. 
(3)
Aus den eingegangenen Stellungnahmen erstellen 
zwei vom Bundesvorstand benannte Mitglieder, die 
beiden Vertrauenspersonen der Urabstimmungsinitiati-
ve und eine von beiden Seiten gemeinsam benannte 
Person einen Reader zu den Inhalten der Urabstim-
mungsinitiative. Der Reader soll nicht mehr als sech-
zehn DIN A-4 Seiten (gesetzt) umfassen. 
(4)
Liegen mehrere Anträge zum selben Inhalt vor, so 
können die Reader mit Zustimmung der jeweiligen 
Vertrauenspersonen zusammengelegt werden. 
(5)
Der erstellte Reader ist innerhalb von 2 Wochen nach 
Erstellung in ausreichender 
Anzahl allen Kreisverbän-
den zuzusenden. Die Kreisverbände übernehmen die 
Verteilung der Reader an die Ortsverbände. 
(6)
Die Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert den 
Inhalt der Urabstimmungsinitiative auf ihren Mitglie-
derversammlungen zu behandeln.
(7)
Ist der Gegenstand der Urabstimmungsinitiative eine 
Benennung von Spitzenkandidaturen nach §24 Absatz 
7 der Satzung, so können innerhalb von mindestens 
einer Woche nach Information der Kreis- und Ortsver-
bände gemäß § 4 Absatz 4 UrabStO Bewerbungen auf 
die zu entscheidenden Positionen schriftlich bei der 
Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Maßgeblich 
für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der 
Bundesgeschäftsstelle. Bewerben können sich alle Mit-
glieder, die nach Bundeswahlgesetz das passive Wahl-
recht besitzen.  
(8) Sollten weniger oder genau so viele Bewerbungen 
eingehen, wie zu besetzende Positionen vorhanden 
sind, findet eine Urwahl nich
t statt. In diesem Fall ent-
scheidet die nächste Bundesversammlung über die Be-
setzung der Positionen.  
(9) Ist der Gegenstand der Urabstimmungsinitiative eine 
Benennung von Spitzenkandidaturen nach § 24 Absatz 
7 der Satzung, werden die eingegangenen Bewerbun-
gen nach Bewerbungsschluss gemeinsam in geeigneter 
Form allen Kreis- und Ortsverbänden zur Verfügung 
gestellt. Diese übernehmen die Weiterleitung an die 
Mitglieder.  

§ 6 ORGANISATION 
(1)
Nach erfolgreicher Einleitung einer Urabstimmungs-
initiative ist in der Bundesgeschäftsstelle ein Urab-
stimmungsbüro einzurichten. 
(2)
Es ist ein Stichtag für die Ermittlung der stimmberech-
tigten Mitglieder festzulegen. Dieser muss spätestens 4 
Wochen vor der Versendung der Urabstimmungsun-
terlagen liegen.  
(3)
Frühestens nach sechs Wochen und spätestens neun 
Wochen nach Aussendung der Reader an die Kreisver-
bände sind die Urabstimmungsbriefe an die Mitglieder 
zu versenden. Bei Benennungen von Spitzenkandida-
turen nach § 24 Absatz 7 der Satzung sind die Urab-
stimmungsbriefe frühestens drei Wochen, spätestens 
sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Bewer-
bungsschreiben zu versenden.  

§ 7 DURCHFÜHRUNG DER URABSTIMMUNG 
(1)
Jedes Mitglied erhält die Urabstimmungsunterlagen elektronisch mit 
folgendem Inhalt: 
- Abstimmungsformular/Wahlzettel, 
- Umschlag für Abstimmungsformular, 
- Eidesstattliche Erklärung, 
- Abstimmungsbrief. 
Die Unterlagen können alternativ per Post angefordert werden, die Portokosten trägt das Mitglied.
(2)
Das Abstimmungsformular ist vom Mitglied zu kenn-
zeichnen, in den Umschlag für Abstimmungsformulare 
einzulegen und zuzukleben
. Auf der mit der Adresse 
versehenen und durchnummerierten eidesstattlichen 
Erklärung ist zu bestätigen, dass der/die AbsenderIn 
zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Mitglied von 
Piraten ist und das Abstimmungs-
formular eigenhändig gekennzeichnet hat. Die eides-
stattliche Erklärung ist zusammen mit dem zugeklebten 
Umschlag mit dem eingelegten Abstimmungsformular 
im Abstimmungsbrief dem Urabstimmungsbüro bis zu 
einem vorher festgelegten Termin (Datum des Post-
stempels) zuzusenden. 
(3)
Der Einsendeschluss für den Abstimmungsbrief ist im 
Regelfall auf einen Zeitpunkt zwischen dem 21. und 
28. Tag nach Absendung der Urabstimmungsbriefe an 
die Mitglieder festzulegen. In den Monaten Juli und 
August können keine Urabstimmungen durchgeführt 
werden. Würde der Einsendeschluss nach Satz 1 auf 
einen Tag in diesen Monaten fallen, so ist stattdessen 
ein Tag in der letzten Septemberwoche als Einsende-
schluss festzulegen. 
(4)
Die Kosten der Frankatur des Abstimmungsbriefes 
trägt der/die AbsenderIn. Das Abstimmungsbüro hat 
die Annahme unfrankierter Abstimmungsbriefe prinzi-
piell zu verweigern. 

§ 8 AUSWERTUNG DER URABSTIMMUNG 
(1)
Die Urabstimmung ist am 5. - 10. Tag nach dem fest-
gelegten Einsendeschluss auszuzählen. Die Auszählung 
ist mitgliederöffentlich. 
(2)
Bei der Auszählung sind festzustellen: 
- die Zahl der versandten Urabstimmungsbriefe, 
- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht 
(Datum des Poststempels) zurückgelaufenen Urab-
stimmungsbriefe, 
- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare, 
- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungs-
formulare, 
- die Zahl der auf eine Urabstimmungsfrage entfalle-
nen Ja-Stimmen, -Nein-Stimmen und Enthaltungen. 
– bei Benennungen von Spitzendkandidaturen nach § 
24 (7) der Satzung: die auf die jeweiligen BewerberIn-
nen entfallenen JA-Stimmen, die NEIN-Stimmen und 
die Enthaltungen.  
(3)
Abstimmungsformulare, denen keine gültige, unter-
schriebene eidesstattliche Erklärung beigefügt ist, sind 
ungültig. Enthaltungen sind gültige Stimmen. 

§ 9 ABSTIMMUNGSVERFAHREN 
(1)
Über mehrere Urabstimmungsinitiativen kann gemein-
sam abgestimmt werden. 
(2)
Steht nur eine Abstimmungsfrage zur Entscheidung, so 
ist sie positiv entschieden, wenn die Mehrheit der ab-
gegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet. 
(3)
Stehen zwei oder mehr Abstimmungsfragen zur selben 
Thematik zur Entscheidung, so ist über jede Abstim-
mungsfrage einzeln mit Ja/Nein oder Enthaltung zu 
entscheiden. (Erhält mehr als eine Alternative eine 
Mehrheit der gültigen Stimmen, so gilt die Alternative 
als angenommen, die die meisten Ja-Stimmen erhält.) 
Erhält keine Alternative eine Mehrheit der abgegebe-
nen gültigen Stimmen, so sind alle Alternativen abge-
lehnt. 
(4)
Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen nach § 24 
Absatz 7 der Satzung kann jede/r Abstimmungsbe-
rechtigte soviel JA-Stimmen vergeben, wie Positionen 
zu besetzen sind. Pro KandidatIn kann nur eine Stim-
me vergeben werden. Der Wahlzettel kann insgesamt 
mit NEIN oder ENTHALTUNG gekennzeichnet werden. 
Die Zahl der abgegebenen Stimmen für männliche 
Bewerber darf die Zahl der für Männer offenstehenden 
Positionen nicht übersteigen; in diesem Fall ist der 
Stimmzettel ungültig.  
(5)
Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen nach §24 
Absatz 7 der Satzung ist  gewählt, wer die meisten 
gültigen Stimmen auf sich vereint. ((Bei Stimmengleichheit 
entscheidet die nächste Bundesversammlung über die 
Benennung in dem entsprechenden Fall.))

§ 10 VERÖFFENTLICHUNG DES ERGEBNISSES 
(1)
Das Ergebnis der Urabstimmung ist nach Abschluss der 
Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen. 
(2)
Nach Abschluss der Auszählung noch eingehende Ur-
abstimmungsbriefe sind als ungültig zu werten und 
ungeöffnet zu vernichten. 


Begründung: Dies ist die Urabstimmungsordnung zur Satzungsänderung! Werden beide angenommen, hätte man damit jederzeit die Möglichkeit, Urabstimmung durch zu führen!

 Dann bin ich mal gespannt auf die Debatte!

Was mich zu diesem Antrag bewegt es folgendes..
Aufgrund unser Internen Debatten, bzlg Tools, Verfahren,..blieb die eigentliche Idee, der Mitbestimmung auf der Strecke! Anstelle das man sich über die hohe der Quoren, der Leute, die man da einbeziehen will, ging es nur noch um Klarnamen, Verifizierbarkeit, oder eben Geheimewahl! Selbst eine Grundsatzdebatte ob man Urwahlen möchte, fand nicht statt! Dabei sind Urwahlen Teil der Demokratie!  Darum lasst uns die Debatte, doch endlich wieder vom Kopf (wie), auf die Füße (was, wer, wie) stellen!
Wir sind eine Mitmachpartei und Basisdemokratisch.. so unser Anspruch!
Nur haben wir das denn in der Realität?
Hätte man von vorherein Urabstimmung in der Satzung, hätte man solche wie #KeinHandschlag usw intern per Urabstimmung von der Basis heraus machen können! Da wir es aber nicht hatten..
Nun ja, wir kennen das Dillema..
BEO und SMV wollen das richtige..
Haben aber jeweils ihre eignen Probleme..
Aber basisdemokratische Mitbestimmung wollen wir doch alle.. 

Dienstag, 25. November 2014

Frauenquote - Die ewige Machtfrage..

Nun ist ja wieder die Debatte da..
Und  Kauder muss da mal wieder seinen Senf zu geben!

Kauder zu Frauenquote: "Die Frau Familienministerin soll nicht so weinerlich sein"

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauenquote-volker-kauder-poltert-gegen-manuela-schwesig-a-1004873.html

Wer da aber wirklich weinerlich ist, sei da mal hingestellt!
Aber Frauenquote schadet der Wirtschaft, ist kein Stichhaltiges Argument, wie ja gerade Skandinavische Länder immer wieder beweisen, wo es die Quote schon viel länger gibt!

Aber sein wir mal ehrlich, bei der ganzen Quote-Diskussion geht es um Macht!
Quotengegner, gerade männlich, fürchten sich davor!

Macht spielt beim ganzen immer eine Rolle, ob wir uns dessen immer Bewusst sind, sei mal dahin gestellt!

Ich hatte in dem Blog eh schon häufiger auf unbewusste, aber stark wirkende Psychologische Aspekte hingewiesen.
Hier [1], [2] kann man sie nachlesen!
Auch die positiven Effekte von Vorbildern und Gesellschaftlichen Wandel

Nun sind wir ja nicht nur Visuelle, sondern auch stark akkustische Wesen!
Wenn wir es richtig betrachten, dann sind all unsere Sinne, auf Interaktion und Hierachie ausgelegt!
Daher verwundert folgende Studie und ihre Ergebnise auch nicht wirklich!
Macht verändert die Stimmlage und wir sind darauf trainiert, sie wahrzunehmen! Generell ist gute Retrorik alles! Meist können wir mit der Stimme mehr überzeugen, als mit dem, was wir sagen! Fragt da mal Vertreter und andere Berufsgruppen, die mit Training, selbst den letzten Scheiß Leuten aufschwatzen können! Von daher ist es auch nicht verwunderlich, dass das hier auch mit schwingt! Sei es nun in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft allgemein! Es geht dabei immer im Macht, Anerkennung und wo man in der Gesellschaft steht!

Wenn also der Kauder da so poltert, dann nehmt es als das hin, was es ist! Typisches Revierverhalten des Alphas Kauder..
Kann man machen..
Ich finde es selber eher weinerlich!

PS:
Stimme ist auch beim Liebesleben alles..
Wir sind nun mal immernoch Teil der Natur, und damit nichts anderes als Tiere..
Zwar mit Intelligenz und ausgefeilter Sozialstruktur, aber Tier bleiben wir dennoch..